Kassen mit neuen Speichern nachrüsten
In immer mehr Ländern werden sogenannte Fiskalgesetze erlassen, die Steuerbetrug über die Umsatzerfassung mit Kassen leichter erkennbar machen sollen. So wird in den nächsten Jahren auch in Deutschland ein entsprechendes Gesetz in Kraft treten, wovon alle Branchen betroffen sein werden, wo Bargeldgeschäfte stattfinden und Kassen genutzt werden. Der Einzelhandel wird ebenso Kassen und Registrierkassen nachrüsten müssen, wie auch in der Gastronomie und im Hotelwesen dort genutzte Netzwerkkassen und Kassensysteme nachzurüsten sind. Mit dem Gesetz sollen die Berechnung der Steuern und deren Eintreibung wirkungsvoller und wirtschaftlicher gestaltet werden können. Die Umsetzung erfolgt dadurch, dass Kassen, Registrierkassen und Kassensysteme mit Fiskalspeichern nachgerüstet werden, die von Kassen -Herstellern entwickelt werden müssen. Kassen, die ohnehin neu in Dienst gestellt werden, müssen von vornherein ab Werk mit den Speichern ausgerüstet sein. Die Entwicklung von Fiskalspeichern ist bereits in seit einiger Zeit in der heißen Phase, damit dann bei Inkrafttreten der Gesetzgebung kein Zeitdruck und dadurch entstehende Fehler entstehen. Einige deutsche Kassen Hersteller sind mit der Entwicklung von Fiskalspeichern bereits sehr erfahren, weil sie international bereits unter Berücksichtigung der Gesetzgebung anderer Länder Kassen und Kassensysteme in Betrieb genommen haben. In Deutschland müssen die neuen Speichermedien von den Finanzbehörden zugelassen und zertifiziert werden, bevor sie in Verkehr gebracht werden dürfen. Alle Arten von Kassen, Registrierkassen, Kassensysteme und Netzwerkkassen, müssen seit jeher Belege erzeugen, die sowohl der betrieblichen Buchhaltung dienen als auch bei Betriebsprüfungen den Finanzämtern vorzulegen sind. Die neuen Speicher haben zusätzliche Beweiskraft, da sie so konstruiert sein müssen, dass sie nicht manipulierbar sind und außerdem ausschließlich von den Mitarbeitern der Finanzbehörden ausgelesen werden können. Hierzu werden die Fiskalspeicher in den Kassen zusätzlich mit zum Beispiel Speicherplomben gesichert, deren Beschädigung einen strafbaren Manipulationsversuch bzw. eine tatsächliche strafbare Manipulation belegen. Eine intensive Prüfung von Hard- und Software der Kassen und Kassensysteme ist Voraussetzung dafür, dass die Zulassung durch die Behörden erteilt wird. Die Zertifizierung erfolgt erst nach insgesamt positiver Prüfung aller Geräte und Voraussetzungen. Mit dieser Vorgehensweise ist sichergestellt, dass branchen-übergreifend tatsächlich nur Kassen genutzt werden, die den Verordnungen entsprechen. Bereits heute genutzte Kassen sind meist mit zwei Displays oder Monitoren ausgestattet, worauf die Mitarbeiter eines Betriebes ebenso den aktuellen Stand des Verkaufsvorgangs erkennen, wie auch der Kunde erkennen kann, wie weit sein Einkauf aufsummiert ist. Wenn das neue Fiskalgesetz in Kraft tritt, wird diese Ausstattung mit zwei Displays/Monitoren verbindlich angeordnet sein. Wohl dem, der bereits über entsprechende Kassen oder Registrierkassen verfügt. Bereits seit Generationen erzeugen alle Arten von Kassen Belege ebenso für den Kunden als auch für die betriebliche Buchhaltung. Mit Einführung des neuen Fiskalgesetzes wird dies dann auch per Verordnung verpflichtend eingeführt. Allerdings muss hier längst keine technische Veränderung mehr erfolgen. Da es einigen deutschen Kassenherstellern gelungen ist, international einige Fiskal-Zertifizierungen zu bekommen, dürfte das für die Entwicklung unter deutscher Vorgabe bedeuten, dass selbige sich als nicht so schwierig erweist, wie man vermuten könnte.