neue Kassen und Speichermedien
Fiskal kommt aus dem Lateinischen und heißt übersetzt die Staatskasse betreffend. Daher stammt auch der noch heute gebräuchliche Begriff Fiskus als Synonym für das Finanzamt. Nun hat die Bundesregierung ein neues Gesetz herausgegeben, wonach eine bereits genutzte Kasse mit einem Fiskalspeicher nachgerüstet und neue Kassen mit einem solchen von vornherein ausgestattet sein. Hiermit ist die Ermittlung und Eintreibung der Steuern effizienter und genauer umzusetzen. Umzusetzen ist das von denjenigen Steuerzahlern, die durch den Verkauf von Dienstleistungen und/oderWaren Umsätze erzielen. Fiskalkassen müssen von den Finanzbehörden zugelassen werden. Hersteller müssen detaillierte Anforderungen in der Kassensoftware berücksichtigen, die das Fiskalgesetz beinhaltet. Verschiedene Merkmale sind für eine Fiskalkassensoftware charakteristisch. Es ist für jede Transaktion eine fortlaufende Nummer zu vergeben, das Datum des Verkaufs muss erkennbar sein, Name Anschrift &USt-Identnummer des Verkäufers sind ebenfalls anzugeben. Auch eine ausreichende Beschreibung der Ware oder Dienstleistung ist vorgesehen, in einigen Fällen auch die USt-Identnummer des Kunden. Natürlich ist auch, wie heute auf den Belegen auch schon, die Steuerbeträge und die Steuersätze anzugeben. Eine Registrierkasse wird ebenso gründlichen Tests unterzogen wie Kassensysteme und Netzwerkkassen. Und zwar werden sowohl die Hardware als auch die Kassensoftware überprüft. Erst nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung wird die Freigabe für die jeweilige Kasse von der Finanzbehörde erteilt. Demnach sind Kassen, egal ob Registrierkasse, Kassensystem oder Netzwerkkasse solche Geräte, die nicht nur gesetzlichen Anforderungen genügen sondern sogar von Behörden zertifiziert sind. Der Fiskalspeicher, der in die Kasse integriert oder nachgerüstet wird, ist manipulationssicher und es werden alle steuerrelevanten Informationen hinterlegt. Dieser Speicher kann nur vom Finanzamt ausgelesen werden, der mit einer zusätzlichen Fiskalsicherung versehen wird. Damit werden nicht autorisierte Zugriffe vermieden. Meist müssen Fiskalkassen mit zwei Anzeigen ausgestattet sein, damit sowohl Kunde als auch Bediener den aktuellen Stand der Verkaufsaktion erkennen können. Auch ist ein Zwei-Stationen-Drucker nötig, um den Kundenbeleg und das Journal für die betriebliche Buchhaltung erstellen zu können. Mancher wird sich die Frage stellen, ob das denn so sein muss. Vielleicht auch deswegen, weil gerade eine neue Kasse angeschafft wurde und nun für die Nachrüstung erneut Kosten entstehen. Im Einzelhandel könnte so mancher Kleinunternehmer in Panik geraten ob der anfallenden Kosten. Aber die sollen sich in erschwinglichem Rahmen halten, so dass durch die Nachrüstung der Kasse oder der Registrierkasse mit dem Fiskalspeier kein finanzieller Ruin droht. Teurer könnte es werden, wenn im Supermarkt oder Warenhaus das Kassensystem nachzurüsten ist. Denn hier sind konzernweit natürlich viele Kassen -Endgeräte nachzurüsten. Aber auch hier Dürfte es keinen ernsthaften finanziellen Schaden geben. Denn gerade so große Konzerne haben so guten Umsatz, dass der finanzielle Aufwand durchaus aufgefangen werden kann.